Strukturen, Pflichten und Verträge rechtssicher gestalten

Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament unternehmerischer Tätigkeit. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei der Gründung, Strukturierung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um Verträge und Satzungen – sondern um klare Verantwortlichkeiten, Haftungsvermeidung und zukunftsfähige Strukturen. Unser Anspruch ist es, unternehmerische Ziele in rechtssichere Bahnen zu lenken – pragmatisch, verlässlich und mit strategischem Weitblick.

Gründung und Rechtsformwahl

Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und allen rechtlichen Schritten der Unternehmensgründung.

Rechte und Pflichten von Organen

Ob Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsrat – wir klären Verantwortlichkeiten, prüfen Verträge und minimieren Haftungsrisiken.

Gesellschafterstreit & Konfliktlösung

Im Konfliktfall unterstützen wir mit strukturierter Kommunikation, Mediation und rechtlicher Begleitung – gerichtlich wie außergerichtlich.

Strukturierung und Umgestaltung

Wir entwickeln rechtssichere Konzepte für Beteiligungsmodelle, Kapitalmaßnahmen oder Umstrukturierungen innerhalb der Gruppe.

Hammer auf dem Tisch vor einer Waage und zwei Personen, von denen eine ein Dokument unterzeichnet.

Gerade bei gesellschaftsrechtlichen Fragen zählt Weitblick vor Reaktion. Wir denken über den Einzelfall hinaus und entwickeln klare Strukturen, die das Unternehmen langfristig tragfähig machen. Ob Start-up, Familienbetrieb oder mittelständische Gruppe – wir bieten fundierte Beratung auf Augenhöhe.